EH-Senioren-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Erste Hilfe Einweisung nach Vorgabe MDK mit 2 Unterrichtsstunden

Ansprechpartner

Team Erste Hilfe

Markus Friedel
Ausbildungsleitung
Telefon 0751 56061-62
breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de 

Ulrike Lehr
Telefon 0751 56061-70
breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de

Luciana Chera
Telefon 0751 56061-70
breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de

Ulmer Straße 95
88212 Ravensburg

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung.

Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.

Die Kosten für die Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Dauer:2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Inhalte:Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung
Gebühr:20,00 Euro/ Teilnehmer
Quelle:Erhebungsbogen stationäre Einrichtungen, MDK, Punkt 6.13-a, M/T34/B

Unser Service

Inhouse-Lehrgänge:        Gerne führen wir die Schulung auch bei Ihnen direkt in Ihrer Einrichtung durch. Sprechen Sie uns an. 
Zertifikat:für jeden Teilnehmer

Kündigung/Rücktritt

Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Kalendertage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Rücktritte sind schriftlich an breitenausbildung(at)rotkreuz-ravensburg.de zu melden. Teilnehmer/innen, die ohne fristgemäße Rücktrittserklärung fernbleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir mündliche Absagen nicht berücksichtigen werden. Beachten Sie hierzu auch unsere AGBs zu „Kündigung / Rücktritt des Auftraggebers/ der Auftraggeberin“.