Die Aktion soll Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bei der Frage bieten, ob sie einen Weihnachtsbesuch in den Stunden nach dem Schnelltest bei ihren besonders gefährdeten Angehörigen machen können, falls dies unbedingt erforderlich ist. Mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann der Schnelltest innerhalb von 15-30 Minuten Auskunft über eine aktuelle Infizierung geben. Es handelt sich bei dieser Aktion ausdrücklich nicht um eine allgemeine Testung der Bevölkerung. Ist das Testergebnis negativ, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit keine Infektion vor; die Aussagekraft hierfür liegt bei ca. 90 bis 95 Prozent. Wichtig ist, dass die Tests keine hundertprozentige Sicherheit garantieren. Fachlich kann der Schnelltest leider nicht mehr Sicherheit bei der Frage bieten, ob man einen Weihnachtsbesuch in den Stunden nach der Testung bei seinen besonders gefährdeten Angehörigen machen kann. Der Schnelltest kann lediglich das Risiko, wenn der Kontakt unabdingbar ist, also die Entscheidung, dass der Besuch notwendig ist, statistisch gesehen verringern. Nur in diesen Fällen sollte die Testung erfolgen. Alles andere gefährdet Risikogruppen. Grundsätzlich gilt: Alle Kontakte sollten vermieden werden. Der DRK-Präsident Dieter Meschenmoser appelliert: „Die Lage ist ´bitterernst´. Feiern lassen sich nachholen, und über Geschenke freuen sich Freunde und Verwandte auch später noch. Was jetzt zählt, ist, Gesundheit zu erhalten und Menschenleben zu retten und Kontakte auf das Allernotwendigste zu beschränken. Daher sollte jede/r prüfen, ob der Weihnachtsbesuch wirklich notwendig ist.“
Es wird keine schriftliche Bescheinigung über ein negatives Testergebnis ausgestellt. Bei positivem Ergebnis erhalten getestete Personen eine Bescheinigung, verbunden mit der dringenden Aufforderung, sich unverzüglich selbst in Quarantäne zu begeben.
Es wird über die Feiertage und zwischen den Jahren kaum möglich sein, eine PCR-Testmöglichkeit zu erhalten, da die Labore keine volle Bereitschaft haben. Die PCR-Testung wird teilweise erst nach den Feiertagen möglich sein. Durch Schnelltest positiv Getestete müssen deshalb aufgrund der gültigen Corona-Verordnung in dieser Zeit auf jeden Fall in Quarantäne bleiben. Mit der Quarantäne tragen sie dazu bei, Risiken der Ansteckung anderer zu vermeiden.
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